CDU Kreisverband Barnim

Spezial zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Newsletter der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag

Die dritte Welle der Corona-Pandemie ist noch immer ungebrochen. Die Zahl der Neuinfektionen steigt rasant. Kliniken und Pflegepersonal droht akute Überlastung. In dieser Situation braucht es bundesweit einheitliche Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Deshalb hat der Bundestag wichtige Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen

Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sehen bundeseinheitliche Maßnahmen vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Bürger in der Woche überschreitet. Dann sollen private Treffen stark eingeschränkt und alle Geschäfte bis auf Läden des täglichen Bedarfs – darunter der Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Tankstellen – geschlossen werden. Ab einer 165er-Inzidenz soll in den Schulen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden.

Mit dem Gesetz werde „vieles in die Hände des Parlaments gelegt“, betonte unser Vorsitzender Ralph Brinkhaus in seinem Statement zum Start der Sitzungswoche.

Bestandteil des Gesetzes ist außerdem eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Ausnahmen sind Notfälle, Berufsausübung, Pflege und Betreuung, Tierversorgung oder ähnlich wichtige Gründe. Zusätzlich besteht zwischen 22 und 24 Uhr die Möglichkeit, sich allein in der Öffentlichkeit aufzuhalten. Uns ist bewusst: Ausgangsbeschränkungen sind ein scharfes Schwert und sicherlich eine der umstrittensten Maßnahmen im Katalog der Änderungen. Gleichwohl werden sie nach Meinung von Experten für diese schwierige Phase als notwendig erachtet.

Was ändert sich außerdem und warum ist die 7-Tage-Inzidenz so ein wichtiger Vergleichswert? Antworten darauf und auf weitere Fragen finden Sie unter

 https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-infektionsschutzgesetz