CDU Kreisverband Barnim

Kita, Hort und Krippe - beitragsfrei in der Corona-Zeit!

Die Bernauer CDU-Fraktion hat in der SVV beantragt, in der Corona-Zeit für alle städtischen Kindertagesstätten und Horteinrichtungen komplett auf den Beitrag zu verzichten und auch das Essengeld zu erlassen. Das soll auch für die Eltern gelten, die ihre Kinder in die Notbetreuung gegeben haben. Dazu meint Daniel Sauer, CDU-Fraktionsvorsitzender: „Wir haben großen Respekt vor der Leistung der vielen Notfallhelfer. Für uns ist eine finanzielle Entlastung für die Dauer der Corona-Krise ein zusätzliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für ihren Einsatz. Übrigens auch deshalb, da es oftmals Menschen in Teilzeit oder mit geringerem Einkommen betrifft.“

 Seit dem 18. März 2020 sind die Kindertagesstätten, Krippen und Horteinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bernau geschlossen. Eine Notfallbetreuung wurde eingerichtet. Der Einzug der Elternbeiträge für April und Mai 2020 wurde nur ausgesetzt und auf später verschoben. Da die Betreuung und das Mittagessen coronabedingt nicht in Anspruch genommen wurde, besteht die Erwartung der Eltern, dass die Beiträge nicht zu bezahlen sind.

Aus unserer Sicht sollte auch der Kita-Besuch in der Notfallbetreuung in gleicher Weise beitragsfrei sein. Damit sagen wir Danke unter anderem für den Einsatz der Verkäuferinnen und Verkäufer, der Pflegerinnen und Pfleger, der Krankenschwestern und Arzthelferinnen, der Mediziner, Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Ordnungsämtern und all der anderen Helfer, die in der #Corona-Krise für uns alle den Laden am Laufen halten. So haben zum Beispiel die Städte Fürstenwalde und Schwedt bereits entschieden. Weitere Brandenburger Kommunen bereiten vergleichbare Entscheidungen vor. Überdies kann strittig sein, ob die Notfallbetreuung mit der Regelbetreuungsleistung vergleichbar ist.

Nach Information des Bürgermeisters in der Sitzung des Hauptausschusses am 31. März 2020 gab es zu diesem Zeitpunkt für Bernau rund 200 anerkannte Notfallbetreuungsberechtigungen. Von diesen haben in knapp 90 Fällen die Eltern von der Notfallbetreuung Gebrauch gemacht. Nach Bewertung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport können seitens der Träger auch die Kinder in Notfallbetreuung beitragsfrei gestellt werden. Das Land Brandenburg erstattet die entgangenen Elternbeiträge aus Betreuungsverträgen in der Kindertagesbetreuung, die aufgrund des Verbotes des Betriebs von Kindertagesbetreuung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Träger auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet. Eine Verpflichtung so zu verfahren, besteht nicht. Für die in städtischer Trägerschaft der Stadt Bernau befindlichen Kindertagesstätten, Krippen und Horteinrichtungen soll mit SVV-Beschluss auf die Beitragserhebung während der Schließungen verzichtet werden. Neben der Zuwendung des Landes kann die notwendige Finanzierung durch schließungsbedingt geringere Ausgaben erfolgen.

www.cdu-bernau.de