Bundestag beschließt neue Hilfspakete
Die Corona-Pandemie hält die Welt fest im Griff. Weltweit sind Millionen Menschen erkrankt. Dennoch gibt es in Deutschland Grund zu Optimismus: „Die Zahlen, die das RKI uns meldet, sind erfreulich“, stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz fest. Sie betonte ausdrücklich: „Wir konnten das erreichen, weil die Bürger in Zeiten des Virus verantwortungsvoll gelebt und sich auf die Beschränkungen eingelassen haben.“
Daher lässt es die Situation nun zu, dass weitere Öffnungen möglich sind. Diese Öffnungen sind aber an Bedingungen geknüpft: der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt weiter, ebenso der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum, also in ÖPNV und Geschäften.
Außerdem wichtig: Infektionsketten müssen nachvollziehbar bleiben. Dazu gibt einen Notfallmechanismus. Steigen regional Infektionen zu stark an, müssen dort neue Einschränkungen erlassen werden. Diese müssen in Kraft treten, wenn in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt mit 100.000 Einwohnern über sieben Tage die Zahl von 50 Neuinfektionen überschritten wird.
Allgemeine Einschränkungen gibt es, wenn die Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar werden sollten. Es gilt also weiter: das Corona-Virus darf sich nicht wieder ausbreiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ärzte und Pflegepersonal mit der Versorgung nicht überfordert sind und dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
Corona entwickelt sich für viele Familien zum Härtetest. Weil Kitas und Schulen nach wie vor im Notbetrieb laufen und die Einschränkungen nur schrittweise gelockert werden, können viele Eltern nicht arbeiten, weil sie ihre Kinder betreuen.
Um diese Eltern zu unterstützen, wird nun der Anspruch auf Lohnfortzahlung verlängert: von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten.
Damit besteht ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch auf maximal 20 Wochen verlängert. Dabei müssen Eltern diese Zeit nicht am Stück in Anspruch nehmen. Er kann über mehrere Monate verteilt werden.
Umsatzsteuerermäßigung für Restaurants
Im Zuge des Lockdowns mussten Restaurants schließen, was für Gastronomen herbe Umsatzeinbußen bedeutet. Auch wenn viele Restaurants wieder öffnen können, bedeuten die corona-bedingten Abstands- und Hygieneregeln für Restaurantbetreiber immer noch große Herausforderungen.
Um die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Härten abzumildern hat der Bundestag heute beschlossen, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent zu senken.
Die Steuersenkung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021. Von dieser Steuersenkung ausgenommen bleibt allerdings der Verkauf von Getränken.
Steuerbefreiung für Zuschüsse, die Arbeitgeber auf das staatliche Kurzarbeitergeld drauflegen
Viele Unternehmen ächzen unter den Lasten der Corona-Krise. Entsprechend müssen viele Arbeitnehmer derzeit mit weniger Geld auskommen und vom Kurzarbeitergeld leben. Wer von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld bekommt, muss diesen nicht voll versteuern: 80% bleiben steuerfrei. Das lohnt sich auch für Arbeitgeber: Wer einen Zuschuss auszahlt, wird von den ihm anzurechnenden Sozialversicherungsbeiträge zu 80 % befreit. Die Beschäftigten haben dadurch mehr vom Zuschuss und die Unternehmen einen höheren Anreiz, ihre Beschäftigten zu unterstützen. Auf diese Weise stärken wir den Zusammenhalt zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten.