Beschluss von Bund und Ländern — Neuregelungen im Überblick
Die Corona-Infektionszahlen erreichen neue Höchststände. Im Moment verdoppeln sich die Infiziertenzahlen alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten alle zehn Tage. Ziel ist es, durch das Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt, eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Vor diesem Hintergrund wurden am 28.10.2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder neue Eindämmungsmaßnahmen beschlossen. Diese gelten ab dem 02.11.2020 bis zum Ende des Monats. In zwei Wochen wird eine Evaluation erfolgen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Die Maßnahmen im Überblick:
Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Die Menschen sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen auf ein absolut nötiges Minimum beschränken.
Reisen: Die Menschen sollen auf private Reisen verzichten. Touristische Übernachtungen im Inland sollen im November verboten werden. Für notwendige Zwecke, wie zwingende Dienstreisen, dürfen Übernachtungsangebote zur Verfügung gestellt werden.
Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport ist nur ohne Zuschauer zugelassen – z. B. in der Fußball- oder Handball-Bundesliga.
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiter möglich, etwa beim Physiotherapeuten. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Supermärkte: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Senioren- und Altersheime: Menschen in Senioren- und Altersheimen sollen weiter Besuch empfangen können. Der Schutz der Älteren und Pflegebedürftigen darf nicht zu einer sozialen Isolation führen.
Informationen und Kontrollen: Bund und Länder werden über die geltenden Corona-Maßnahmen informieren. Die Kontrollen zur Einhaltung werden flächendeckend verstärkt.
Neue Hilfen für Unternehmen: Firmen, die von den vorübergehenden Corona-Schließungen betroffen sind, erhalten Hilfen. Für die Erstattung von Umsatzausfällen stehen 10 Milliarden Euro bereit.
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