CDU Kreisverband Barnim

Michael Schierack/ Jens Koeppen: 24-Stunden-Wache für Eberswalde notwendig – Polizeireform stoppen – Brief an Innenminister Dr. Woidke

Auswirkungen Polizeireform auf Maßregelvollzug in Eberswalde

Nach einem gemeinsamen Besuch im Maßregelvollzug der Forensischen Psychiatrie des Eberswalder Martin Gropius Krankenhauses am 19. Juni 2013 fordern der Landesvorsitzende der CDU Brandenburg, Prof. Dr. Michael Schierack MdL, und der CDU Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen, dass die 24-Stunden-Polizeiwache in Eberswalde wieder eingeführt wird.

Michael Schierack MdL, Vorsitzender der CDU Brandenburg, sagt:

"Es ist wichtig, dass die Klinik im Falle eines Falles ständig und zu jeder Zeit einen Ansprechpartner bei der Polizei in Eberswalde hat. Mit der Tageswache und Öffnungszeiten ist das nicht möglich. Wenn beispielsweise ein Patient im gelockerten Vollzug von seinem Freigang nicht zurück kommt, ist die Klinikleitung auf eine schnelle Unterstützung der Beamten des Eberswalder Reviers angewiesen, um die Patienten zu suchen und eine mögliche Gefährdung der Bürger zu verhindern - zu jeder Tag- und Nachtzeit."

Jens Koeppen, CDU Bundestagsabgeordneter für den Barnim und die Uckermark, erklärt:

"Der Besuch im Maßregelvollzug des Eberswalder Martin Gropius Krankenhauses hat einmal mehr klar gemacht, dass die Brandenburger Polizeireform gestoppt werden muss und die 24-Stunden-Wache in Eberswalde notwendig ist! Für die weitere Akzeptanz des Standortes in der Bevölkerung ist die Teilzeit-Wache keine Lösung."

Michal Schierack und Jens Koeppen haben gemeinsam einen Brief an Innenminister Dr. Woidke geschrieben. In dem Brief fordern sie eine Überprüfung der Schließzeiten der Eberswalder Wache. Die beiden CDU-Politiker erwarten vom Innenminister, dass er ihnen das Prüfergebnis zeitnah übermittelt.

Die forensische Psychiatrie befasst sich mit der Behandlung, der Begutachtung und mit der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern. Bei den Patienten (§63 und §64 StGB und §126 StPO), die sich im Resozialisierungsprozess befinden, kann ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Straftaten, die zur Unterbringung in der Forensischen Klinik führen, sind u.a. Sexualdelikte, schwere Gewaltdelikte (einschließlich Tötungsdelikte), Körperverletzung und Brandstiftung.